Hinweise: Die jeweiligen Module sind ebenfalls für die Bundesländer NRW, Brandenburg, Berlin, Bremen, Sachsen sowie auf Anfrage auch für weitere Bundesländer, verfügbar.
Die Module sind sowohl als schulinterne Fortbildung, wie auch für Veranstalter buchbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Module zu kombinieren oder besondere Schwerpunkte zu legen.
Sofern Sie Interesse an der Buchung eines oder mehrerer Module oder eine individuelle Besprechung wünschen, kontaktieren Sie uns.
Modul I: Grundlagen / Recht und Verwaltung in der Schule – Niedersachsen
In dem zweitägigen Modul werden die Grundlagen des Schulrechts vermittelt.
Hierbei liegt der Fokus darauf den Teilnehmern der Veranstaltung einen Überblick zu den schulspezifisch relevanten Themen im Bereich Verfassungsrecht, Staatsorganisationsrecht und Grundrechte zu vermitteln sowie einen Einstieg ins Verwaltungsrecht zu geben. Die Struktur und Systematik des einschlägigen Rechts wird anhand von vielen Praxisbeispielen erarbeitet. Der Wissenszuwachs soll zu mehr Sicherheit und Gelassenheit im Schulalltag und zu möglichst rechtssicheren Entscheidungen beitragen. Das Lösen von Konfliktsituationen anhand professioneller Konfliktlösungsstrategien und mit Methoden der Mediation stehen im Vordergrund.
Das Modul für Lehrkräfte eignet sich insbesondere um das eigene Berufsrecht in seiner Gesamtheit zu erkennen und die Referenten legen Wert darauf, dass die Veranstaltung fachlich ausgereift aber interessant, kurzweilig und praxisnah ist.
Das Modul für schulische Führungskräfte ist ausgerichtet auf Schulleitungsmitglieder oder Lehrkräfte, die sich auf eine Stelle als schulsiche Führungskraft bewerben wollen. Neben dem Überblick über die o.g. Rechtsgebiete und Sachthemen findet eine inhaltliche Vertiefung bezüglich der Stellung der Schulleitungen im Rechtssystem, insbesondere in Bezug auf deren Kompetenzen und Pflichten aufgrund der geltenden Rechtslage in Niedersachsen ein.
Modul II: Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen in der Schule – Niedersachsen
Das eintägige Modul dient der Vertiefung des Wissens aus dem Grundlagenmodul.
Es geht auf die Systematik und geltende Rechtslage zu § 61 NSchG „Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen“ ein. Anhand vieler Beispiele und intensiver Fallbearbeitung werden die theoretischen Inhalte möglichst praxisnah und anschaulich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vermittelt. Rechtsicheres Reagieren auf Fehlverhalten und Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern wird an Fallbeispielen geübt und erläutert. Das verwaltungsrechtliche Verfahren bei einer Ornungsmaßnahme wird ebenso wie Rechtsmittel und Rechtsbehelfe sach- und fachgerecht, vor allem aber verständlich vermittelt.
Das Modul für Lehrkräfte eignet sich um den systematischen Überblick zum Thema Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen in Schulen in Niedersachsen zu vertiefen.
Das Modul für schulische Führungskräfte ist auf rechtssicheres Handeln in der Rolle der Schulleitung ausgelegt und vermittelt zusätzlich Wissen um die besondere Verantwortung als Behördenleitung einer (Sonder-)Behörde Schule.
Modul III: Vertiefung Aufsicht und Haftung
Das Modul Aufsicht und Haftung beinhaltet Grundlagen, um die Systematik des Rechts in Bezug auf
das Schul-, Personal- und Dienstrecht einordnen zu können. Neben diesem Grundlagenwissen zieht
sich der rote Faden der Veranstaltung dann über das Staatshaftungsrecht bis zum Übergehen der
Aufsichtspflicht der Eltern (Art. 6 GG) auf die Schule (Art. 7 GG).
Es werden Sach- und Personenschäden und die daraus möglicherweise entstehenden Haftungsfragen
erörtert und die Struktur und Systematik an vielen Fallbeispielen verdeutlicht.
Von Aufsichtführung im Unterricht, bei gefahrgeneigten Tätigkeiten, am außerschulischen Lernort
und auf schulischen Fahrten, an der Bushaltestelle bis zur Pausenaufsicht bildet das Modul die
gängigen Fragenstellungen für niedersächsische Lehrkräfte ab.
Das Modul Grundlagen des Schulrechts und Aufsicht und Haftung in niedersächsischen Schulen ist für
einen Fortbildungstag konzipiert und richtet sich sowohl an Lehrkräfte, als auch an Schulleitungen.
Modul IV: Vertiefung Medien- und Urheberrecht
Dieses Modul befasst sich mit der Thematik des Medien- und Urheberrechts.
Gerade für Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal stellt sich im Alltag oft die Frage, wann das Urheber- und Medienrecht verletzt wird.
Beispielhaft wenn es um Kopien, Filmvorführungen, Theater-Aufführungen, Schülerzeitung, etc. geht.
Zentral sind vor allem auch die Fragestellungen in Verbindung mit dem Internet, z.B. der Schulhomepage, der Veröffentlichung von Personenfotos oder der Publikation von Prüfungsergebnissen.
Diese Fortbildung befasst sich mit dem gesetzlichen Rahmen des Urheber-, Kunsturheber- und Medienrechts. Es wird das Recht am eigenen Bild, die missbräuchliche Verwendung (z.B. Lizenzverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Cybermobbing) sowie die Erlaubnis durch gesetzliche Grundlage oder Einwilligung des Betroffenen in die Nutzung vorgestellt.
Weitere Inhalte sind die Nutzung von Print-, Audio- und Videodateien für Erziehungs- und Bildungszwecke, das Zitiergebot sowie der erlaubte Umgang der Anfertigung von analogen und digitalen Kopien nach § 60 a UrhG (Bildungsprivileg), schuleigene Server und Plattformen.
Modul V: Vertiefung Leistungsbewertungs- und Prüfungsrecht
Dieses Modul beleuchtet die grundlegenden Strukturen des Leistungsbewertungs- und Prüfungsrechts. Zugrundeliegende Grundrechte wie Berufsfreiheit und das Anrecht auf staatliche Erziehung und Bildung werden neben Gleichbehandlung und Persönlichkeitsentfaltung in Fallbeispielen bearbeitet. Die Pflicht der Leistungserbringung sowie die Leistungsverweigerung und die Möglichkeiten der Schule hierauf zu reagieren werden ebenso thematisiert wie der Täuschungsversuch. Gerade in Zeiten von Distanzunterricht und digital eingereichten Leistungen werden transparente und nachvollziehbare Strukturen in der Leistungsbewertung immer wichtiger. Die Auswahl der Fälle und Schwerpunkte soll für diese Themenbereiche sensibilisieren und entsprechende Handlungsformen aufzeigen.
Modul VI: Datenschutz
Seit dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Hierdurch schuf der europäische Gesetzgeber eine unmittelbar anwendbare gesetzliche Grundlage.
Diese findet auch auf niedersächsische Behörden, also auch auf Schulen als Sonderbehörden, Anwendung.
Hieraus ergibt sich die Pflicht für die Schulen einen Datenschutzbeauftragten korrekt zu ernennen und zu qualifizieren. Ebenfalls müssen alle Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden in sog. Verfahrensverzeichnissen dokumentiert und Datenschutz- Folgenabschätzungen dieser Verfahren vorgenommen werden. Worauf hierbei zu achten ist, und welche Materialien hilfreich sein können, ist ebenfalls Teil der Veranstaltung.
Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass der Datenschutzbeauftragte kein Teil der Behördenleitung (Schulleitung) in Personalunion sein darf oder administrative Verarbeitungstätigkeiten wahrnimmt.
Es empfiehlt sich, die Fortbildung nicht nur für den Datenschutzbeauftragten anzuwählen, sondern auch für einen Teil der Schulleitung, um hier Synergieeffekte und Arbeitserleichterungen sinnstiftend zu nutzen. Diese Veranstaltung soll für die verschiedenen Anwendungsbereiche des Datenschutzrechts sensibilisieren, einen Leitfaden für die schulische Praxis vermitteln sowie auf die besonderen Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten eingehen. Teil der Veranstaltung sind neben den theoriebasierten Teilen auch praxisnahe Fallbearbeitungen und die Erarbeitung von tragfähigen Handlungskonzepten.
Darüber hinaus ist ein zweiter Fortbildungstag als Praxistag möglich.
Der zweite Tag dient der praxisnahen Erstellung eines Materialbereichs für die Erarbeitung eines exemplarischen Verfahrensverzeichnisses im Sinne des Art. 30 DSGVO und eines Leitfadens für Schulen. Ebenfalls wird eine genaue Betrachtung von Verfahrensbeschreibungen, sowohl eines externen als auch eines internen Verarbeitungsprozesses, vorgenommen und anhand Dieser die sog. Datenschutz- Folgenabschätzung (DSFA) im Sinne des Art. 35 DSGVO besprochen. Mit Unterstützung des Referenten/ der Referentin wird viel in Gruppen, zielorientiert gearbeitet.
Die Veranstaltung soll praxisnah die notwendigen Arbeitsschritte zur Einhaltung der Datenschutz Grundverordnung vermitteln.
Modul VII: Personal- und Dienstrecht
Dieses Modul beinhaltet einen Überblick über die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, Regelungen aus dem Beamtenstatusgesetz, dem Niedersächsischen Beamtengesetz und den nachgesetzlichen Regelungen zum Personal- und Dienstrecht. Grundlegende Rechte und Pflichten der Lehrkräfte sowie der Schulleitung werden beleuchtet und an Fallbeispielen erarbeitet. Neben den Grundpflichten, der Weisungsgebundenheit, der Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und die Verschwiegenheitspflicht werden die Remonstration, Nebentätigkeit und die Annahme von Belohnungen und Geschenken ebenso thematisiert wie das Anrecht auf Fürsorge, Mutterschutz und Elternzeit, Besoldungs- und Versorgungsanspruch, Antrag auf Einsicht in die Personalakte und Sonderurlaub. Durch die Corona Pandemie haben sich die Anforderungen an den Unterricht und die Leistungserbringung von Beamtinnen und Beamten ausgeweitet. Das Modul bietet die Möglichkeit das Rechtsverhältnis von Beamtinnen und Beamten anhand der jetzigen Situation zu analysieren.
Modul VIII: Schulleitungshandlungen – Besondere rechtliche Kompetenzen und Pflichten
Modul wird derzeit bearbeitet, Anfragen sind trotzdem möglich.
Modul VIII: Rechtsgebiete der Digitalisierung in Schulen
Dieses zweitägige Modul besteht aus den Hauptbereichen des Digiatlisierungsrechts.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation sind Schulen immer häufiger mit den rechtlichen Perspektiven der Digitalisierung von schulischen Abläufen und Lerninhalten, sowie Konzepten befasst. Diese Fortbildung soll eine Hilfestellung für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Bereich der Digitalisierung bieten.
Inhaltlich werden die wichtigsten Rechtsgebiete rund um die Digitalisierung in der Schule aufgezeigt und Grundlagenwissen vermittelt. Schwerpunkte bilden hierbei Datenschutz, Urheber- und Medienrecht.
Vom digitalen Klassenbuch bis zur Archivierung von Leistungsnachweisen sowie der rechtssicheren Handhabung von Persönlichkeitsrechtsverletzung (z.B. Cybermobbing) bis zur Lizenzverletzung durch Lehrkräfte im schulischen Kontext wird systematisches und damit nachhaltiges Verständnis der juristischen Perspektive auf schulische Fallkonstellationen geübt.
Dabei wird die Frage der Rechte am eigenen oder an fremden Werken ebenso thematisiert wie die datenschutzrechtliche Relevanz der Namenslisten für den kommenden Sponsorenlauf der Schule oder die Frage nach der Verwendung digitaler Verarbeitungsmethoden wie Messengerdienste und Clouddienste zu Bildungszwecken.